Inhalt:
.Ausbildung zur PflegehelferIn
Lehrgang lt. Pflegehilfe-Ausbildungsverordnung, BGBl. 108/1997
Die Nachfrage nach qualifizierten Pflegekräften im Gesundheitswesen ist steigend gegeben. Ausgebildete Personen, welche als PflegehelferInnen arbeiten, finden attraktive Jobangebote in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie in der mobilen Pflege, in Einrichtungen, welche Gesundheitsdienste oder andere soziale Dienste anbieten und auch bei freiberuflich tätigen ÄrztInnen oder Fachkräften des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.
Nutzen Sie die Chance und erlangen Sie die Berufsberechtigung als PflegehelferIn
Teilnehmer(innen)kreis: Die staatlich anerkannte Ausbildung eignet sich für Berufsum- bzw. WiedereinsteigerInnen welche im Gesundheitsbereich tätig werden wollen.
Voraussetzungen: - Vorlage des Staatsbürgerschaftsnachweises
- Unbescholtenheit (Nachweis durch den Auszug aus dem Strafregister - bei Kursbeginn nicht älter als 3 Monate)
- Mindestalter 17 Jahre (Nachweis durch die Geburtsurkunde)
- Abgeschlossene Pflichtschule (Nachweis durch das positive Abschlusszeugnis der 9. Schulstufe)
- Für die Berufsausübung ausreichende Detuschkenntnisse in Wort und Schrift
- Gesundheitliche Eignung (Nachweis durch das ärztliche Attest - bei Kursbeginn nicht älter als 3 Monate)
- Schriftliches Ansuchen für die Aufnahme in den Lehrgang
- Teilnahme am Aufnahmeseminar
- Handschriftlicher Lebenslauf
- Unbescholtenheit (Nachweis durch den Auszug aus dem Strafregister - bei Kursbeginn nicht älter als 3 Monate)
- Mindestalter 17 Jahre (Nachweis durch die Geburtsurkunde)
- Abgeschlossene Pflichtschule (Nachweis durch das positive Abschlusszeugnis der 9. Schulstufe)
- Für die Berufsausübung ausreichende Detuschkenntnisse in Wort und Schrift
- Gesundheitliche Eignung (Nachweis durch das ärztliche Attest - bei Kursbeginn nicht älter als 3 Monate)
- Schriftliches Ansuchen für die Aufnahme in den Lehrgang
- Teilnahme am Aufnahmeseminar
- Handschriftlicher Lebenslauf
Inhalt: 800 Stunden Theorieunterricht werden im Blockunterricht veranstaltet.


