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Bestätigungen

Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, nachdem der hiefür erforderliche Prozentsatz (in der Regel 75% oder 100%) der festgelegten Kursstunden besucht wurde und die Kursgebühr einschließlich der sonstigen Kosten bezahlt worden ist. Sofern eine Prüfung (ein Test) vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses bzw. einer anderen Leistungsbewertung, wenn die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung vorliegen und die Prüfung (der Test) erfolgreich abgelegt wurde. Darüber hinaus können bestimmte Lehrgänge mit einem Diplom abgeschlossen werden, sofern obige Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zeugnisses und eine positiv beurteilte Diplomarbeit vorliegen.