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Kompensationsverbot

Gegen den Anspruch des bfi Wien auf Bezahlung der Kursgebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen. Im Fall eines Verbrauchergeschäfts können Gegenforderungen lediglich bei Zahlungsunfähigkeit des bfi Wien sowie dann und insoweit aufgerechnet werden, als sie im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers / der Verbraucherin stehen, gerichtlich festgestellt oder vom bfi Wien anerkannt worden sind.