Inhalt:
.Rücktritt durch das bfi Wien
Das bfi Wien ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Schulungsvertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die für den betreffenden Kurs vorgesehene MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht wird, der / die für den Kurs vorgesehene TrainerIn nicht zur Verfügung steht oder der Kurs aus anderen Gründen nicht (mehr) durchgeführt werden kann. In diesem Fall wird die Kursgebühr bzw. der Gutschein refundiert.

